Friedhof
Friedhof der ev.-luth. Kirchengemeinde Hannover- Hainholz (Auf dem Dorn 36 • 30165 Hannover)
Friedhofsverwaltung • Turmstr. 3A • 30165 Hannover
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Michaela Wollschläger
Christine Lacatena |
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Sprechzeiten
mo, di, do, fr 10 - 12 Uhr mi. 16 - 18 Uhr |
Telefon: +49 (0)511-352 06 03
Fax: +49 (0)511 352 02 12 E.Mail: friedhof.hannover.hainholz@evlka.de |
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Unser Hainhölzer Friedhof
Der Friedhof zu Hannover Hainholz ist Eigentum der Kirchengemeinde Hannover-Hainholz. Er wurde im Jahr 1859 angelegt und im Jahre 1884 erweitert und ist ca. 1,6497 ha groß. Der Friedhof befindet sich zwischen den Straßen: Moorkamp, Bunnenbergstraße, Auf dem Dorn und dem Scheelenkamp.
Auszug aus den Bestimmungen:
Auszug aus den Bestimmungen:
- Voraussetzung für den Erwerb von Grabstätten und die Beisetzung auf dem Friedhof ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (in der ev.-luth. Kirche, in der ev.- ref. Kirche, in der selbständigen ev.-luth. Kirche (SELK), in der röm. – kath. Kirche oder in der altkath. Kirche. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Familienangehörige beizusetzen gemäß den Bestimmungen der Friedhofsordnung.
- Der Friedhof dient der Bestattung von Christen aus Hainholz, Vahrenwald, List und aus den Kirchengemeinden von Vinnhorst, Nordstadt, Ledeburg und Stöcken.
- Bestattungen und Trauerfeiern sind rechtzeitig in der Friedhofsverwaltung anzumelden. Dabei ist mitzuteilen, wer die Bestattung leiten und wer sonst bei der Bestattung (einschließlich Trauerfeier) gestaltend mitwirken wird.
- Freireligiöse Feiern sind nicht gestattet.
- Das Pfarramt des Friedhofsträgers kann nach Anhörung des Kirchenvorstandes denjenigen, der die Bestattung leiten oder bei der Bestattung gestaltend mitwirken soll, ausschließen, wenn er verletzende Äußerungen gegen den christlichen Glauben oder die evangelische Kirche getan hat und eine Wiederholung zu erwarten ist.
- Die Friedhofsverwaltung verfügt über freie Wahlgrabstätten, Urnenwahlgräber, pflegefreie Reihengräber, pflegefreie Urnenreihengräber.
- Eine Gemeinschaftsgrabanlage für Totgeborene und Kinder bis zu 5 Monaten steht seit dem Jahr 2000 zu Verfügung.